Feiertage in Österreich

Feiertage nach Bundesrecht

Feiertage nach Bundesrecht werden häufig als gesetzliche Feiertage bezeichnet. Sie gelten einheitlich für alle Bundesländer.

Die Bezeichnungen folgen dem Arbeitsruhegesetz.

Bezeichnung Datum Anmerkung
Neujahr 1. Jänner
Heilige Drei Könige 6. Jänner
Karfreitag Variabel.
2 Tage vor Ostersonntag
Nur für Angehörige der folgenden Kirchen:
evangelisch AB, evangelisch HB, altkatholisch, methodistisch.
Ostersonntag Variabel In Quellen 1), 2) nicht erwähnt
Ostermontag Variabel.
1 Tag nach Ostersonntag
Staatsfeiertag 1. Mai
Christi Himmelfahrt Variabel.
39 Tage nach Ostersonntag
Pfingstsonntag Variabel.
49 Tage nach Ostersonntag
In Quellen 1), 2) nicht erwähnt
Pfingstmontag Variabel.
50 Tage nach Ostersonntag
Fronleichnam Variabel.
60 Tage nach Ostersonntag
Mariä Himmelfahrt 15. August Schreibweise Maria nach 1), Mariä nach 2)
Nationalfeiertag 26. Oktober
Allerheiligen 1. November
Mariä Empfängnis 8. Dezember Schreibweise Maria nach 1), Mariä nach 2)
Weihnachten 25. Dezember Häufig als Christtag bezeichnet.
Stephanstag 26. Dezember Auch als Stephanitag bezeichnet.

Quellen:
1) Feiertagsruhegesetz 1957, § 1, zuletzt geändert 1967
2) Arbeitsruhegesetz § 7, zuletzt geändert 2004 / 2005

Tage mit kollektivvertraglicher Regelung

Bezeichnung Datum
Heiliger Abend 24. Dezember
Silvester 31. Dezember

Je nach Branche können diese Tage für ArbeitnehmerInnen teilweise oder vollständig dienstfrei sein. Dennoch anfallende Arbeitsstunden können mit Zuschlägen honoriert werden.

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