Feiertage in Österreich
Feiertage nach Bundesrecht
Feiertage nach Bundesrecht werden häufig als gesetzliche Feiertage bezeichnet. Sie gelten einheitlich für alle Bundesländer.
Quellen:
Arbeitsruhegesetz § 7⇗
Feiertagsruhegesetz 1957, § 1⇗
Neujahr
1. Jänner
Heilige Drei Könige
6. Jänner
Karfreitag
Variabel.
2 Tage vor dem Ostersonntag
Nur für Angehörige der folgenden Kirchen:
evangelisch AB, evangelisch HB, altkatholisch, methodistisch.
Ostermontag
Variabel.
1 Tag nach dem Ostersonntag
Staatsfeiertag
1. Mai
Christi Himmelfahrt
Variabel.
39 Tage nach dem Ostersonntag
Pfingstmontag
Variabel.
50 Tage nach dem Ostersonntag
Fronleichnam
Variabel.
60 Tage nach dem Ostersonntag
Mariä Himmelfahrt
15. August
Schreibweisen:
Mariä nach dem Arbeitsruhegesetz;
Maria nach dem Feiertagsruhegesetz 1957
Nationalfeiertag
26. Oktober
Allerheiligen
1. November
Mariä Empfängnis
8. Dezember
Schreibweisen:
Mariä nach dem Arbeitsruhegesetz;
Maria nach dem Feiertagsruhegesetz 1957
Weihnachten
25. Dezember
Häufig als Christtag bezeichnet.
Stephanstag
26. Dezember
Auch als Stephanitag bezeichnet.
Tage mit kollektivvertraglicher Regelung
Je nach Branche können diese Tage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilweise oder vollständig dienstfrei sein. Dennoch anfallende Arbeitsstunden können mit Zuschlägen honoriert werden.
Heiliger Abend
24. Dezember
Silvester
31. Dezember
Feiertage nach Landesrecht
Siehe Landesfeiertage